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Grundstückserbengemeinschaften stellen
spezielle Anforderungen an die Immobilienverwaltung, da die Interessen der Gemeinschaftsmitglieder oft stark differieren:
- Ein Mitglied der Grundstückserbengemeinschaft will z.B. den Grundbesitz schnellstmöglich zu Geld machen, während andere Mitglieder aus
steuerlichen Erwägungen die Immobilie aufwerten und halten wollen. Streitigkeiten sind bei Grundstücksgemeinschaften praktisch immer vorprogrammiert, vor allem dann, wenn ein Mitglied der Gemeinschaft den
Grundbesitz verwaltet.
- Infolge der gegenseitigen Blockade werden sehr oft wichtige Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen unterlassen, was sich langfristig in
sinkenden Mieterlösen niederschlägt.
- Um solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. wieder zu entschärfen, bietet es sich an, den Grundbesitz extern
verwalten zu lassen.
- Die Hauptaufgabe des externen Immobilienverwalters besteht darin, für einen Interessenausgleich unter den Gemeinschaftsmitgliedern
zu sorgen und die Immobilie zeitnah einer optimalen Verwendung zuzuführen, damit das Ertragspotenzial langfristig gesichert wird.
- Zudem verfügt der professionelle Immobilienverwalter über Fachkenntnisse, die Gemeinschaftsmitgliedern oftmals nicht in diesem Umfang
zur Verfügung stehen.
- Grundstückserbengemeinschaften sind häufig aufgrund ihrer rechtlichen Form inflexibel. Wir unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit
externen Fachleuten dabei, Ihre Erbengemeinschaft auch auf gesellschaftsrechtlicher Seite zu optimieren, um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Wir führen mit Ihnen gerne ein kostenloses Beratungsgespräch über die Vorteile einer externen Immobilienverwaltung.
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